Telekommunikation aus der Region
Fernsehen, Internet und Telefon
ANTEC Servicepool GmbH
Ihr regionaler Telekommunikationsanbieter
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Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €
TV-Anschluss
24 Monate Laufzeit
- Bestes Kabelfernsehen
- Einmalentgelt 29,90 €
- Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss. Vermieter können die Kosten für die Kabelfernsehversorgung nur noch bis zum 30. Juni 2024 auf die Mieter umlegen. Danach können die Kosten für die Breitband- und Kabelfernsehversorgung für Anlagen, die bis zum 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Wenn Sie Mieter sind und Kabelfernsehen nutzen, brauchen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Das neue Gesetz trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft; es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.