Telekommunikation aus der Region

Fernsehen, Internet und Telefon
ANTEC Servicepool GmbH
Ihr regionaler Telekommunikationsanbieter

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TKG-Novelle: Ab dem 01.07.2024 sind Sie selbst für Ihren TV-Anschluss verantwortlich!

Folgendes ändert sich ab 01.07.2024. Mehr dazu auf unserem YouTube-Kanal > https://www.youtube.com/watch?v=aMwRopy-upA&t=1s

Unsere Tarife

Komplett 33

Bis zu:
  • 33 Mbit/s Download
  • 5 Mbit/s Upload
14,
90
€/Monat
6 Monate
danach ab 28,90 €/Monat
Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €

Komplett 66

Bis zu:
  • 66 Mbit/s Download
  • 5 Mbit/s Upload
14,
90
€/Monat
6 Monate
danach ab 33,90 €/Monat
Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €
Tipp

Komplett 111

Bis zu:
  • 111 Mbit/s Download
  • 10 Mbit/s Upload
19,
90
€/Monat
6 Monate
danach ab 39,90 €/Monat
Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €

Komplett 333

Bis zu:
  • 333 Mbit/s Download
  • 20 Mbit/s Upload
19,
90
€/Monat
6 Monate
danach ab 44,90 €/Monat
Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €

Komplett 555

Bis zu:
  • 555 Mbit/s Download
  • 20 Mbit/s Upload
19,
90
€/Monat
6 Monate
danach ab 49,90 €/Monat
Internet ohne Zeit- und Volumenbeschränkung
Telefonie kostenlos in das deutsche Festnetz
Günstige Abrechnung von Gesprächen in Mobilfunknetze
Einmalentgelt 0 €

TV-Anschluss

24 Monate Laufzeit
  • Bestes Kabelfernsehen
  • Einmalentgelt 29,90 €
  • Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss. Vermieter können die Kosten für die Kabelfernsehversorgung nur noch bis zum 30. Juni 2024 auf die Mieter umlegen. Danach können die Kosten für die Breitband- und Kabelfernsehversorgung für Anlagen, die bis zum 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Wenn Sie Mieter sind und Kabelfernsehen nutzen, brauchen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Das neue Gesetz trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft; es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.